Erklärung von Heinrich Bücker zum Ermittlungsverfahren, das gegen mich eingeleitet wurde.
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Anlässlich des Überfalls der faschistischen deutschen Wehrmacht im Juni 1941 auf die Sowjetunion, organisierte die Friedenskoordination (Friko) Berlin am 22. Juni 2022 die Gedenkveranstaltung „Wir vergessen nicht!“ am sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park.
Auf Grund meiner Rede, die ich im Rahmen dieses Gedenkens gehalten habe und einer Stellungnahme zum Russland-Ukraine-Konflikt auf meiner Webseite ist ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet worden. Gemäß einem Schreiben des Berliner Landeskriminalamts vom 19. Oktober 2022, werde ich von einem Berliner Rechtsanwalt beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. Man bezieht sich dabei auf den § 140 StGB „Belohnung und Billigung von Straftaten“. Dies kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
In Deutschland erleben wir derzeit eine Verengung des Debattenraums und massive Einschränkungen der Meinungsfreiheit – bedingt durch einseitige Berichterstattung der bürgerlichen Medien. Insbesondere auch durch gesetzliche Vorgaben, wie…
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