Erklärung des ICC Anklägers Karim A.A. KHAN KC: Anträge auf Hafbefehle in der Situation im Staat Palästina


https://www.icc-cpi.int/news/statement-icc-prosecutor-karim-aa-khan-kc-applications-arrest-warrants-situation-state

Statement: 20 May 2024

Erklärung des ICC-Anklägers Karim A.A. Khan KC: Anträge auf Haftbefehle in der Situation im Staat Palästina

Karim A.A. Khan KC, der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs

Heute stelle ich vor der Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshofs Anträge auf Haftbefehle im Zusammenhang mit der Lage im Staat Palästina.

ICC-Ankläger Khan zu den Anträgen auf Haftbefehle in der Situation im Staat Palästina

Yahya Sinwar, Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri (Deif), Ismail Haniyeh

Auf der Grundlage der von meinem Büro gesammelten und geprüften Beweise habe ich hinreichende Gründe für die Annahme, dass Yahya SINWAR (Führer der Islamischen Widerstandsbewegung („Hamas“) im Gazastreifen), Mohammed Diab Ibrahim AL-MASRI, besser bekannt als DEIF (Oberbefehlshaber des militärischen Flügels der Hamas, (Oberbefehlshaber des militärischen Flügels der Hamas, der als Al-Qassam-Brigaden bekannt ist), und Ismail HANIYEH (Leiter des Politbüros der Hamas) tragen die strafrechtliche Verantwortung für die folgenden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die auf dem Gebiet Israels und des Staates Palästina (im Gazastreifen) mindestens ab dem 7. Oktober 2023 begangen wurden:

Ausrottung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, entgegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b des Römischen Statuts;

Mord als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, entgegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a, und als Kriegsverbrechen, entgegen Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer i; (…)

(Übersetzt mit DeepL)

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