EU-Kommission greift nach der Entscheidung über Dienstleistungsregulierung


Elke Schenk
globalcrisis/globalchange NEWS 12.1.2019

https://corporateeurope.org/de/power-lobbies/2018/12/bolkestein-kehrt-zur-ck-die-eu-kommission-greift-nach-der-macht-ber Bolkestein kehrt zurück: Die EU-Kommission greift nach der Macht über Dienstleistungen
Die neun wichtigsten Fragen und Antworten dazu, wie die EU-Kommission, lokale Entscheidungen aushebeln will
December 18th 2018 The power of lobbies

Die EU-Institutionen verhandeln derzeit über neue Regen für den Binnenmarkt. Doch diese hätten hochproblematische Auswirkungen auf die Entscheidungsmacht von Parlamenten, Landtagen und Gemeinderäten in ganz Europa. Denn die Kommission schlägt vor, die bereits existierende Dienstleistungsrichtlinie – auch bekannt als Bolkestein-Richtlinie – auf eine neue und äußerst einschränkende Weise durchzusetzen. Kurz gesagt: Die Kommission will das Recht, neue Gesetze und Regulierungen für Dienstleistungen in den Mitgliedsstaaten zu genehmigen oder abzulehnen. Erfasst wären viele Bereiche wie die Raumordnung (Stadtplanung), Wohnen, Energie- und Wasserversorgung, Abfallwirtschaft und mehr.
Doch der Widerstand gegen den Vorschlag der Kommission wächst rasant. Insbesondere Gemeinderäte äußern sich dagegen, da sie nicht ausreichend informiert wurden und der Vorschlag ihre Handlungsfähigkeit stark einzuschränken droht. Nun stellen viele von ihnen fest, dass selbst Städte und Gemeinden zukünftig die Erlaubnis der Kommission einholen müssen, bevor sie Maßnahmen im Zusammenhang mit Dienstleistungen ergreifen. In Amsterdam verabschiedete der Gemeinderat daher eine einstimmige Resolution, laut derer der Vorschlag „die Autonomie der lokalen Behörden beeinträchtigt und damit eine Bedrohung für die lokale Demokratie darstellt“. Diese starke Botschaft für den Erhalt lokaler Gestaltungsspielräume findet Resonanz in Städten in ganz Europa. Eine öffentliche Erklärung gegen den Vorschlag wurde in kürzester Zeit von 75 europäischen Organisationen, darunter NGOs, soziale Bewegungen und politische Parteien, unterzeichnet – und es werden täglich mehr. Worum geht es bei dem ganzen Wirbel? Corporate Europe Observatory hat eine Liste der wichtigsten Fragen und Antworten zu den Plänen zusammengestellt (übersetzung durch Attac Österreich).
Wie plant die Kommission, Entscheidungen in den Mitgliedstaaten zu stoppen oder zu ändern?
Beim Vorschlag geht es um „Notifizierung“, also die Bekanntmachung neuer Maßnahmen gegenüber der Kommission. Das klingt ziemlich harmlos. Aber so einfach ist es nicht.
Mitgliedsstaaten müssen schon bisher die EU-Kommission informieren, wenn sie Regulierungen in einem Bereich verabschieden, der unter die Dienstleistungsrichtlinie fällt. Diese Bekanntmachung kann nach dem Beschluss oder Inkrafttreten einer Maßnahme geschehen. Die Kommission prüft dann, ob alle Vorschriften der Dienstleistungsrichtlinie eingehalten wurden. Ist sie der Ansicht das wäre nicht der Fall, so sucht sie das Gespräch und eine Lösung mit dem betreffenden Mitgliedstaat.
Dieses Verfahren gibt es, seit die Dienstleistungsrichtlinie im Jahr 2006 erstmals beschlossen wurde. Doch seit damals beschweren sich zahlreiche
Konzernlobbies und die Kommission selbst über diesen angeblich ineffizienten und langsamen Ansatz.
In Anlehnung an einen Vorschlag von BusinessEurope und nach umfangreichem Lobbying verschiedener Branchen schlägt die Kommission nun ein neues und wesentlich stärker eingreifendes Verfahren vor. Nach dem neuen Vorschlag wären Behörden – seien es Gemeinden oder Ministerien – verpflichtet, die Kommission bereits drei Monate vor dem Beschluss einer neuen Regelung zu informieren. Damit erhielte die Kommission die Möglichkeit, Gesetzestexte im Voraus zu prüfen. Ist sie der Meinung, dass etwas der Dienstleistungsrichtlinie widerspricht, kann sie eine „Warnung“ aussprechen und ermitteln, welche Änderungen für eine Genehmigung nötig sind.
Wird in Folge die Einschätzung der Kommission – die von der vollständigen Ablehnung bis hin zu kleinen Änderungen reichen kann – nicht berücksichtigt und der Gemeinderat oder das Parlament beschließen das Gesetz trotzdem, so kann die Kommission den „betreffenden Mitgliedstaat auffordern, sie aufzuheben” (Artikel 7).
Praktisch befähigt das die Kommission, in einer Vielzahl zentraler Politikbereichen gewählte VertreterInnen auf alarmierende Weise zu überstimmen. Darüber hinaus wird die Entscheidungsfindung in Gemeinden und Landesbehörden grundlegend verändert, und damit den Grundsatz und die Praxis lokaler Demokratie in der EU untergraben.
Was bedeutet das in der Praxis? Ist es wirklich so schlimm?
Bevor wir uns weiter mit der Rechtsgrundlage – der Dienstleistungsrichtlinie – befassen ist es sinnvoll, sich anhand einiger konkreter Beispiele ein Bild zu machen, worum es geht.
• Als sich Amsterdam gegen den Vorschlag der Kommission aussprach, verwies Stadtrat Tiers Bakker auf Versuche der Stadt, AirBnB zu regulieren. Lange Zeit genoss AirBnB in Amsterdam sehr flexible Regeln. Doch durch seine immer stärkere Verbreitung wurde der Zugang zu leistbaren Wohnungen eingeschränkt und in wichtigen Stadtteilen veränderten sich Atmosphäre und Umgebung. Der Stadtrat schritt ein und erfüllte die Forderungen der BewohnerInnen von Amsterdam. Er verabschiedete strengeren Regeln für AirBnB und stellte dann fest, dass dies ein Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie sein könnte. Nach dem neuen Vorschlag müsste Amsterdam die Kommission vorab um die Erlaubnis bitten, solche Vorschriften einführen zu dürfen.
• Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs fallen Raum- und Stadtplanung unter die Dienstleistungsrichtlinie. Der Bereich der Stadtplanung kann etwa politische Entscheidungen darüber beinhalten, wo die Behörden in einer Stadt Geschäfte ansiedeln und wo nicht, sowie Regelungen bezüglich der Größe von Geschäften. Einige Städte wollen vielleicht keine riesigen Supermärkte, um das Überleben kleiner Läden zu sichern. Da dies jedoch durch die Dienstleistungsrichtlinie abgedeckt ist, müssten auch hier Entscheidungen an die EU-Kommission gemeldet werden. Die EU-Institution hätte somit das letzte Wort – vielleicht nicht bei jeder einzelnen Planungsentscheidung, aber sie könnte umfassende und langfristige Pläne für die Stadtentwicklung blockieren oder ablehnen.
[…]

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