Correctiv als privater Verfassungsschutz – Professionelle Heuchelei Teil 4 + Schluss


Elke Schenk

globalcrisis/globalchange NEWS

29.6.2017

Guten Tag zusammen,

der Bundestag wird am Freitag das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, kurz „NetzDG“ gegen „Hate Speech“ und „Fake News“ verabschieden.

Offensichtlich strafbare Inhalte müssen demnach von sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Für Inhalte, die rechtlich genauer geprüft werden müssten, soll eine Frist von 7 Tagen oder länger eingeräumt werden.

In der jetzigen Fassung des Gesetzentwurfes sollen Plattform-Betreiber die Möglichkeit erhalten, „die Entscheidung über nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte an eine Art freiwilliger Selbstkontrolle zu delegieren, in der Gesetzessprache an eine ‚anerkannte Einrichtung der regulierten Selbstregulierung‘. Reguliert deshalb, weil die Einrichtung gesetzliche Kriterien erfüllen, staatlich zugelassen und vom Bundesamt für Justiz überwacht sein muss. Unter anderem müssen in ihren Entscheidungsgremien die Landesmedienanstalten vertreten sein.“

(https://www.juris.de/jportal/portal/t/1mtl/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170604533&cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp)

Nun hat sich vor kurzem das Journalistenbüro Correctiv angeboten. für Facebook die Fake-News zu markieren. Davon handelt der vierte Teil meiner Correctiv-Recherche. Ein allgemeines Fazit zu Methoden und Einordnung von Correctiv schließt sich daran an.

https://www.rubikon.news/artikel/professionelle-heuchelei-4-4

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