Putin, der Ukraine-Krieg und das Völkerrecht

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Putin, der Ukraine-Krieg und das Völkerrecht

Willy Wahl

20–24 Minuten


8. Februar 2023 von Assoc. Prof. Dr. Stephan Sander-Faes – tkp.at

06. März 2023

Wenige Dinge der jüngsten Vergangenheit  – außer Corona  – sind so “kontroversiell” wie der Konflikt in der Ukraine. Was den meisten wohl kaum bekannt sein dürfte, war die Existenz der OSZE-Beobachtermission entlang der Waffenstillstandslinie und die Tatsache, dass Russland sich auf das Völkerrecht (Art. 51 der UN-Charta) berief, um den Militäreinsatz zu rechtfertigen. Eine mit “Fußnoten” versehene Sachverhaltsdarstellung zum aktuellen Konflikt, die zu dessen Einordnung unverzichtbar ist.

 
Bild icorpus, Burning apartment building in Shahtersk, August 3, 2014, CC BY 3.

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser, liebe Freunde, dieser Beitrag ist u.E. der beste, der das Narrativ des sog. «völkerrechtswidrigen Angriffskrieg» mit vielen Fakten widerlegt. Vor kurzem schrieben wir: «Er war KEIN «Völkerrechtsbruch», schon gar nicht ist er ein «Angriffskrieg».» Hier nun wird unsere Meinung vollständig bestätigt. Es handelt sich um DEN Knackpunkt, worauf das ganze Fake-Gebäude der Waffenlieferungen an die Ukraine, die mediale Verteufelung des «Aggressors» aufgebaut wurde und «legitimiert» werden soll. Nun fällt mit dem brillanten Text von Prof. Dr. Stephan Sander-Faes das Kartenhaus zusammen, wenn   – ja wenn   – wir ein funktionierendes Rechtssystem hätten. Um unserer globalen fortschreitenden Rechtsverluderung Einhalt zu gebieten, wünschen wir diesem Text eine weitreichende Verbreitung. Es können doch nicht alle Juristen dieser Welt so vernagelt sein, dass sie nicht merken, was viele Menschen, ohne juristisches Studium, nur mit ihrem normalen Menschenverstand erkennen: Dass es keine Legitimation für Kriegsdrohungen gegen Russland und auch keine gegen China gibt und dass das Ausbluten der Ukraine mit US- und NATO-Waffen «zum Schutz unserer Werte»  niemals zivilisiert, anständig, human oder irgendwie intelligent sein kann. Herzlich Margot und Willy Wahl

Am 16. Feb. 2022 begannen die regulären ukrainischen Streitkräfte und ihre paramilitärischen Formationen (“Asow-Regiment”) mit dem sich im Verlauf der nächsten Tage intensivierenden Beschuss des Donbass. Die Angehörigen der OSZE-Beobachtermission, die entlang der Waffenstillstandslinie stationiert waren, haben diese penibel verzeichnet und in einer Vielzahl täglicher und thematischer Berichte dokumentiert.

Gleichzeitig berichteten etwa westliche Medien über die drastische Zunahme des Beschusses der mehrheitlich von russischen Ukrainern bewohnten separatistischen Regionen Donetsk und Lugansk. Wie etwa Reuters am 18. Feb. 2022 berichtete, äußerte sich Russlands Außenminister Sergej Lawrow dazu wie folgt: “Wir sind sehr besorgt über die Berichte der letzten Tage   – gestern [17. Feb. 2022] und [16. Feb. 2022] vorgestern kam es zu einem starken Anstieg des Beschusses mit Waffen, die nach den Minsker Vereinbarungen verboten sind.” (…)

Chinas Position zur politischen Beilegung der Ukraine-Krise

fmprc.gov.cn

fmprc.gov.cn

Chinas Position zur politischen Beilegung der Ukraine-Krise

6-7 Minuten

1. Die Souveränität aller Länder ist zu respektieren. Das allgemein anerkannte Völkerrecht, einschließlich der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, muss strikt eingehalten werden. Die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität aller Länder muss wirksam gewahrt werden. Alle Länder, ob groß oder klein, stark oder schwach, reich oder arm, sind gleichberechtigte Mitglieder der internationalen Gemeinschaft. Alle Parteien sollten gemeinsam die grundlegenden Normen für die internationalen Beziehungen aufrechterhalten und für internationale Fairness und Gerechtigkeit eintreten. Die gleichmäßige und einheitliche Anwendung des Völkerrechts ist zu fördern, während doppelte Standards abgelehnt werden müssen. 

2. Abkehr von der Mentalität des Kalten Krieges. Die Sicherheit eines Landes sollte nicht auf Kosten anderer Länder angestrebt werden. Die Sicherheit einer Region sollte nicht durch die Stärkung oder Ausweitung von Militärblöcken erreicht werden. Die legitimen Sicherheitsinteressen und -belange aller Länder müssen ernst genommen und angemessen berücksichtigt werden. Es gibt keine einfache Lösung für ein komplexes Problem. Alle Parteien sollten gemäß der Vision einer gemeinsamen, umfassenden, kooperativen und nachhaltigen Sicherheit und mit Blick auf den langfristigen Frieden und die Stabilität in der Welt dazu beitragen, eine ausgewogene, effektive und nachhaltige europäische Sicherheitsarchitektur zu schaffen. Alle Parteien sollten sich dem Streben nach eigener Sicherheit auf Kosten der Sicherheit anderer widersetzen, eine Blockkonfrontation verhindern und sich gemeinsam für Frieden und Stabilität auf dem eurasischen Kontinent einsetzen.

3. Beendigung der Feindseligkeiten. Konflikte und Kriege sind für niemanden von Vorteil. Alle Parteien müssen rational bleiben und Zurückhaltung üben, es vermeiden, die Flammen zu schüren und die Spannungen zu verschärfen, und verhindern, dass sich die Krise weiter verschlechtert oder gar außer Kontrolle gerät. Alle Parteien sollten Russland und die Ukraine dabei unterstützen, in die gleiche Richtung zu arbeiten und den direkten Dialog so schnell wie möglich wieder aufzunehmen, um die Situation schrittweise zu deeskalieren und schließlich einen umfassenden Waffenstillstand zu erreichen. 

4. Wiederaufnahme der Friedensgespräche. Dialog und Verhandlungen sind die einzige praktikable Lösung für die Ukraine-Krise. Alle Bemühungen, die zu einer friedlichen Beilegung der Krise beitragen, müssen gefördert und unterstützt werden. Die internationale Gemeinschaft sollte sich weiterhin für den richtigen Ansatz zur Förderung von Friedensgesprächen einsetzen, den Konfliktparteien dabei helfen, so bald wie möglich die Tür zu einer politischen Lösung zu öffnen, und Bedingungen und Plattformen für die Wiederaufnahme von Verhandlungen schaffen. China wird in dieser Hinsicht weiterhin eine konstruktive Rolle spielen. (…)

Was heißt Sieg oder Niederlage für Russland versus für Ukraine und den Westen? – NDS

Was heißt Sieg oder Niederlage für Russland versus für Ukraine und den Westen? Eine Analyse

22. Februar 2023 um 11:02

Ein Artikel von Alexander Neu

Derzeit scheint es, dass der Krieg zwischen der Ukraine, dem die Ukraine unterstützenden Westen und Russland auf die Zielgerade hinsteuert. In den Medien sowie in der Politik wird über die entscheidende Frühjahrsoffensive beider Seiten spekuliert. Die ukrainische Führung fordert vehement endlose Waffenlieferungen, insbesondere westliche Großwaffensysteme, nachdem die alten sowjetischen Systeme sowohl in der Ukraine als auch in den Post-Warschauer-Pakt-Staaten zur Neige gehen. Es dauerte keine 24 Stunden, nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz in der Frage der Lieferung von Leopard-2-Kampfpanzern von den „Verbündeten“ und den deutschen politiktreibenden Medien in die Enge getrieben kapitulierte, da forderte die ukrainische Seite bereits Kampfflugzeuge. Wo soll das enden? Und vor allem, welche Szenarien entsprächen eigentlich einem Sieg oder einer Niederlage Russlands beziehungsweise der Ukraine? Von Dr. Alexander S. Neu.

Die Diskussion hierzu nimmt gerade an Fahrt auf. Besonders auch die angekündigte Lieferung von Leo-II-Kampfpanzern dürfte das deutsch-russische Verhältnis für eine sehr lange Zeit belasten, zumal derzeit die übrigen lieferwilligen Staaten hinsichtlich der realen Lieferung dieses Panzertyps sich plötzlich sehr bedeckt halten und die USA ihre Abrams-Lieferung für das Jahr 2024 ankündigten, nachdem sie zuvor Deutschland zur Lieferung und zur Erlaubnis, ihre LEO-II-Bestände liefern zu dürfen, massiv gedrängt hatten. Die Lieferung deutscher Panzer in den post-sowjetischen Raum ist gerade angesichts des deutschen Vernichtungskrieges gegen die Sowjetunion 1941 bis 1945 mehr als heikel. Die Opfer, die Menschen der damaligen Sowjetunion und ihre Nachfahren, haben ein längeres Gedächtnis als ihre Täter. 27 Millionen unmittelbar getötete Sowjetbürger heißt, dass praktisch in jeder Familie Tote zu beklagen waren – auch in der Familie Putin, womit ein persönlicher Bezug in dem deutsch-russischen Verhältnis in Gestalt des russischen Präsidenten besteht. Die Geschichtsvergessenheit in Deutschland scheint besonders ausgeprägt zu sein, sowohl im politischen Berlin als auch in manchen vor Bellizismus triefenden Redaktionsstuben.

Frühjahrsoffensive

Wie genau die mediale und politische Diskussion zu einer Entscheidungsschlacht im Frühjahr dieses Jahres in Russland ist, vermag ich nicht seriös einzuschätzen, da die Quellen zumeist in russischer Sprache sind, die ich nicht beherrsche.

Jedenfalls scheint das Frühjahr 2023 nach Einschätzung westlicher Beobachter und Analysten ein entscheidender Zeitraum für die Ukraine hinsichtlich des Verlaufs des Krieges und somit für die Zukunft der Ukraine zu werden.

Wurde im Herbst angesichts erfolgreicher ukrainischer Offensiven einschließlich der Rückholung der Stadt Cherson im Westen noch überschwänglich der bevorstehende Sieg der Ukraine herbeigeschrieben, so beginnt nun die Skepsis über genau diesen bevorstehenden ukrainischen Sieg, d.h. die Rückeroberung aller Gebiete, möglichst inklusive der Krim, zu wachsen. Vorsichtig wird sogar über eine mögliche Niederlage der Ukraine diskutiert. (…)

«Die Russische Föderation hat sich an geltendes Völkerrecht gehalten»

«Die Russische Föderation hat sich an geltendes Völkerrecht gehalten»

von Wolfgang van Biezen  – 15. 05. 2022  – übernommen mit Dank von SchweizerStandpunkt.ch

(15. Mai 2022) (Red.) Der militärische Einsatz Russlands in der Ukraine wird im Allgemeinen als völkerrechtswidrig bezeichnet. Doch die Situation ist völkerrechtlich nicht so eindeutig, wie es auf den ersten Blick erscheint. Eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung spielt das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Sezession des Kosovo von 2010, wie der Autor in seiner aufschlussreichen Untersuchung zeigt.

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Gefunden bei: https://seniora.org/wunsch-nach-frieden/voelkerrecht/die-russische-foederation-hat-sich-an-geltendes-voelkerrecht-gehalten

Zum Autor: https://muenzenbergmedien.com/zur-person-wolfgang-van-biezen/

Die Abspaltung des Donbass von der Ukraine war kein Verstoss gegen das Völkerrecht (globalbridge)

Autor: David C. Hendrickson Im internationalen Völkerrecht – auch in der UNO-Charta festgehalten – gibt es ein Recht auf Sezession, wenn sich ein …

Die Abspaltung des Donbass von der Ukraine war kein Verstoss gegen das Völkerrecht (globalbridge)

Hat die Ukraine die Pflicht zu verhandeln?

Hat die Ukraine die Pflicht zu verhandeln?

Reinhard MERKEL

29/12/2022

Dieser Beitrag aus FAZ.NET stieß auf entschiedenen Widerspruch von Osteuropaexperten. KARENINA dokumentiert

Anmerkung: Einige scharfe Entgegnungen auf den Text von R. MERKEL finden sich im Anhang (StB)

Die Anfänge der Lehre vom gerechten Krieg reichen zurück in die vorsokratische Antike. Systematisch ausgearbeitet wurden sie erst von den scholastischen Theologen und den Juristen des kanonischen Rechts im späten Mittelalter. Die Gründerväter des neuzeitlichen Völkerrechts im 16. und 17. Jahrhundert nahmen die Entwürfe auf und entwickelten sie weiter: zur vernunftrechtlichen Ordnung einer europäischen Staatenwelt, die sich mit dem Westfälischen Frieden von 1648 neu zu formieren begann. Grundlage ihrer Rechtsbeziehungen wurden moderne Prinzipien der Staatlichkeit ihrer Subjekte: deren Souveränität, ihre Gleichheit und die Undurchdringlichkeit ihrer territorialen Grenzen wie ihrer inneren Angelegenheiten gegen Interventionen von außen.

Seither unterscheiden alle Theorien des gerechten Kriegs zwei normative Grundfragen: die nach dem Recht zum Krieg (ius ad bellum) und die nach dem Recht im Krieg, den zulässigen Formen militärischer Gewalt (ius in bello). Kant schärfte in seiner „Rechtslehre“ den Blick für die Notwendigkeit einer dritten Kategorie: für das Recht nach dem Krieg (ius post bellum), die Pflichten der Konfliktparteien nach dem Ende ihrer Kämpfe. Diese Dreiteilung der Frage nach der Gerechtigkeit von Kriegen spiegelt sich, wiewohl unvollständig, auch in der Entwicklung des Völkerrechts bis in die Gegenwart.

Wer könnte die Pflicht einfordern?

Erst in jüngster Vergangenheit erkannte man, dass die klassische Trias der Normen legitimer Kriegführung eine empfindliche Lücke aufwies. Darrell Moellendorf, Philosoph an der Universität Frankfurt, gab ihr einen sprechenden Titel, der sich durchsetzte: „ius ex bello“. Knapp und grob: Gibt es schon während des Gewaltgeschehens für alle Konfliktparteien rechtsprinzipielle Pflichten, sich um Wege ex bello zu bemühen, um ein Ende des Kriegs, und zwar selbst dann, wenn dies ihre militärischen oder politischen Ziele vereiteln würde? (…)

Russland und die Ukraine: Über Selbstbestimmung und Annexion-TP

heise.de

https://www.heise.de/tp/features/Russland-und-die-Ukraine-Ueber-Selbstbestimmung-und-Annexion-7280516.html?seite=all

Russland und die Ukraine: Über Selbstbestimmung und Annexion

Norman Paech

13-16 Minuten


Den Referenden im Südosten der Ukraine folgte nun die Annexion. Das ist nicht legitim, wird aber Fakten schaffen. Eine völkerrechtliche Analyse.

Die Würfel sind gefallen. Nachdem die Referenden im Donbass die zu erwartenden Ergebnisse gebracht haben, erkannte Russlands Präsident Wladimir Putin den Beitritt von vier ukrainischen Gebieten in die Russische Föderation am gestrigen Freitag an und unterzeichnete die Kooperationsverträge. (…)

Putin wettert gegen die „schwindende“ Hegemonie des Westens und skizziert Russlands Ziele (TASS)

Wie der russische Präsident feststellte, wird Russland „andere Schritte unternehmen, um eine demokratischere Welt aufzubauen“. Die westlichen Länder …

Putin wettert gegen die „schwindende“ Hegemonie des Westens und skizziert Russlands Ziele (TASS)

Die Abspaltung des Donbass von der Ukraine war kein Verstoss gegen das Völkerrecht

seniora.org

Quelle: https://seniora.org/wunsch-nach-frieden/demokratie/die-abspaltung-des-donbass-von-der-ukraine-war-kein-verstoss-gegen-das-voelkerrecht

Die Abspaltung des Donbass von der Ukraine war kein Verstoss gegen das Völkerrecht

15. Juli 2022 Autor: David C. Hendrickson, übernommen mit freundlicher Genehmigung von GlobalBridge

18. Juli 2022

Willy Wahl

84-102 Minuten


«Die Menschen in den westlichen und zentralen Regionen der Ukraine unterstützten die neue revolutionäre Regierung in Kiew, die nun fest bei den Westmächten verankert ist, während eine entschiedene Mehrheit der Menschen auf der Krim und im Donbass für Selbstbestimmung eintrat   – d.h. nicht von Kiew regiert werden wollte   – und dafür Schutz suchte bei Russland. Hatten sie das Recht, dies zu tun? Die Logik des Gesetzes diktiert, dass sie es hatten. Dieses Recht war durch die vorherige Aufhebung der Verfassung auf sie übergegangen.»

Wer sich dafür interessiert, wie der Experte David C. Hendrickson in dieser ausserordentlich wichtigen Frage zu diesem Schluss kommt, der lese in der hier folgenden Übersetzung seiner Analyse zumindest die von uns fett gesetzten Sätze, vielleicht auch noch die von uns kursiv gesetzten Stellen, oder eben   – am besten natürlich   – den ganzen Text. Siehe am Ende des Beitrags die Verlinkung auf den ganzen Text in Deutsch inklusive die 52 Fussnoten und die Verlinkung auf das Original in englischer Sprache, ebenfalls inklusive der Fussnoten. (cm)

Und hier also die Übersetzung der Analyse von David C. Hendrickson:

Die Art und Weise, wie Kommentatoren die rechtlichen Streitfragen angehen, die durch Russlands Krieg in der Ukraine aufgeworfen werden, ist dem Problem nicht angemessen. Westliche Führer haben dabei ausschließlich die Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine durch Russland im Blick, sowohl für die Geschehnisse von 2014 wie auch für jene von 2022. Mit territorialer Integrität ist das Prinzip gemeint, dass jeder Staat das Recht hat, sich in seinen eigenen Grenzen gegen Aggression von aussen zu verteidigen. Zweifellos ist das ein wichtiger Grundsatz des Völkerrechts. Er macht die Invasion oder Besetzung des Gebietes eines anderen Staates ausdrücklich zum unrechtmässigen Akt. Aber dieser Grundsatz allein durchdringt nicht entscheidend die genannten rechtlichen Fragen, weil seine Gewichtung neben anderen wichtigen Grundsätzen im Völkerrecht bewertet werden muss, insbesondere neben dem Recht auf Revolution und auf nationale Selbstbestimmung. (…)

Zum Autor: https://davidhendrickson.org/

Warum Russlands Intervention in der Ukraine völkerrechtlich legal ist

Warum Russlands Intervention in der Ukraine völkerrechtlich legal ist

Quelle: https://seniora.org/politik-wirtschaft/ukraine/warum-russlands-intervention-in-der-ukraine-voelkerrechtlich-legal-ist

Bei der militärischen Intervention Russlands in seinem Nachbarland kann das Argument vorgebracht werden, dass Moskau von seinem Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch gemacht hat  – denn der Konflikt mit der Ukraine brach nicht erst am 24. Februar dieses Jahres aus.

von Daniel Kovalik,* USA – übernommen von Schweizer Standpunkt am 30.05.2022

30. Mai 2022

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