Danke an Seniora.org für die Übersetzung!
Gegengewicht gegen Wertezerstörung, Orientierungslosigkeit, Jugendgewalt und vor allem den grassierenden Kriegswahnsinn
Quelle: Politik
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Gegengewicht gegen Wertezerstörung, Orientierungslosigkeit, Jugendgewalt und vor allem den grassierenden Kriegswahnsinn
Quelle: Politik
thesaker.is
Deutschland und der EU wurde eine Kriegserklärung überreicht
Der Saker
28.09.2022
10-12 Minuten
von Pepe ESCOBAR, gepostet mit der Erlaubnis des Autors und in weiten Teilen quer gepostet
Die Sabotage der Nord Stream (NS)- und Nord Stream 2 (NS2)-Pipelines in der Ostsee hat den „Katastrophenkapitalismus“ auf eine ganz neue, giftige Stufe gehoben.
Diese Episode eines hybriden Industrie-/Kommerzkrieges in Form eines Terrorangriffs auf die Energieinfrastruktur in internationalen Gewässern signalisiert den absoluten Zusammenbruch des internationalen Rechts, das von einer auf Regeln basierenden Ordnung nach dem Motto „our way or the highway“ überlagert wird.
Der Angriff auf die beiden Pipelines bestand aus mehreren Sprengladungen, die in getrennten Abzweigungen in der Nähe der dänischen Insel Bornholm, aber in internationalen Gewässern gezündet wurden.
Es handelte sich um eine ausgeklügelte Operation, die heimlich in der geringen Tiefe der dänischen Meerenge durchgeführt wurde. Das würde U-Boote im Prinzip ausschließen (Schiffe, die in die Ostsee einfahren, dürfen nur einen Tiefgang von 15 Metern haben). Mögliche „unsichtbare“ Schiffe könnten sich nur mit Genehmigung Kopenhagens herumtreiben, da die Gewässer um Borholm mit Sensoren vollgestopft sind, die die Angst vor dem Eindringen russischer U-Boote widerspiegeln.
Schwedische Seismologen registrierten am Montag zwei Unterwasserexplosionen, von denen eine auf 100 kg TNT geschätzt wurde. Es könnten jedoch bis zu 700 kg verwendet worden sein, um drei verschiedene Pipelineknotenpunkte zu sprengen. Eine solche Menge hätte unmöglich mit Unterwasserdrohnen, die derzeit in den Nachbarländern zur Verfügung stehen, in nur einer Fahrt ausgeliefert werden können.
Der Druck auf die Pipelines fiel exponentiell ab. Die Rohre sind nun mit Meerwasser gefüllt. (…)
https://korybko.substack.com/p/the-anglo-american-axis-benefits
korybko.substack.com
Die anglo-amerikanische Achse profitiert von dem ökologischen Terroranschlag in der Ostsee
Andreas Korybko
27.09.2022
4-5 Minuten
Dieser Terroranschlag zerstörte jede Chance auf eine deutsch-russische Annäherung im Energiebereich, katapultierte Polen sofort in die Position eines der wichtigsten Energiezentren des Kontinents und brachte damit die Pläne der anglo-amerikanischen Achse, Europa zu teilen und zu beherrschen, auf die nächste Stufe.
Die beispiellose Beschädigung der Nord-Stream-Pipelines am Montagabend war mit Sicherheit ein Sabotageakt, wie Dänemark, Deutschland, Polen und Russland vermuten, obwohl sich niemand darüber einig ist, wer diesen ökologischen Terroranschlag in der Ostsee verübt hat. Kiew hat jedoch vorhersehbar Russland für die Zerstörung seiner eigenen Pipeline verantwortlich gemacht, und zwar in Anlehnung an seine frühere Verschwörungstheorie, wonach Russland regelmäßig das Kernkraftwerk Saporoshje bombardiert, das ebenfalls unter seiner Kontrolle steht. Dieses lächerliche Szenario kann also vernünftigerweise ausgeschlossen werden, zumal Moskau den Hahn aus technischen Gründen einfach zugedreht lassen könnte, ohne zu riskieren, bei der Sabotage seiner eigenen Pipelines in NATO-kontrollierten Gewässern erwischt zu werden.
Kontinentaleuropäische Länder wie Polen sollten ebenfalls nicht verdächtigt werden, auch wenn dieser aufstrebende regionale Führer mit der neu eingeweihten Baltic Pipe von Norwegen aus zu einem wichtigen Energieakteur geworden ist. Das Risiko einer ernsthaften ökologischen Beeinträchtigung der unmittelbaren Interessen dieses Landes ist einfach zu groß, als dass ein solcher Terrorakt gerechtfertigt wäre, nur um seinen einzigen potenziellen Pipeline-Konkurrenten, die beiden Nord-Streams, für immer lahmzulegen. Nichtsdestotrotz dient der Anschlag aus genau diesem Grund den größeren Interessen Polens, auch wenn das Land höchstwahrscheinlich nicht hinter den Ereignissen steckt und auch nicht im Voraus davon wusste, weshalb der Verdacht auf die Verbündeten der Anglo-Amerikanischen Achse (AAA) fallen sollte. (…)
10.07.2022
von Rainer Rupp – Die Enthüllungen des Insiders schockieren mit Details über Kriegspläne und Terroranschläge des US-Oligarchen-Regimes gegen die Demokratie in Venezuela. Mit Blick auf die Ukr…
Quelle: US-Kriegspläne und -Terroranschläge gegen Venezuela enthüllt
globalcrisis/globalchange NEWS
Fellbach, 7.09.2016
Hallo an die Listen,
unten hineinkopiertin englischer Spracheein Beitrag von Martin ZEIS, der gestern auf den englischen Listen erschien. Rechtzeitig zum Jahrestag des Anschlags findet sich auch auf der Seite Grenzwissenschaft-aktuell eine zusamenfassende Übersicht der zentralen wissenschaftlichen Befunde aus EuroPhysicNews (EPN) auf Deutsch.
Wie brisant dieses Thema und die faktenbasierte Beschäftigung damit war und ist, lässt sich aus dem Karriere-Knick von Autoren ablesen, die sich bereits seit Jahren mit den Urachen und Indizien des Einsturzes der drei WTC Türme beschäftigen und der offiziellen Version widersprechen oder sie in Frage stellen.
So war einer der Autoren, Steven JONES, der auch an der Studie von Niels HARRIT zu Nanothermit im WTC-Staub beteiligt war, deshalb von seinem Lehrstuhl gedrängt worden:
http://grenzwissenschaft-aktuell.blogspot.de/2009/04/911-studie-findet-hinweise-auf.html
„Unter enormer Kritik durch die Medien und von zahlreichen Kollegen, wurde Jones von seiner Lehrtätigkeit an der BYU ( Brigham Young University StB.) freigestellt und dazu gedrängt, seinen Artikel von der Internet-Seite der BYU zu löschen. Kritiker von Jones‘ Arbeiten und Darlegungen, wie etwas die für eine Studie des US-amerikanischen „National Institute of Standards and Technology“, behauptet indes weiterhin, dass es in den WTC-Trümmern keinerlei Spuren von Sprengstoffen oder sonstigem explosivem material gegeben habe.“
Etwas vorsichtiger mit den kritischen Befunden, die auf eine kontrollierte Sprengung hinweisen, gehen die Nachdenkseiten aus gegebenem Anlass um. Paul SCHREYER beschäftigt sich in seinem Beitrag mit einer Reihe wichtiger noch offener Fragen, die von Physikern, Luftfahrtingenieuren, Architekten und Sprengmeistern teilweise inzwischen als geklärt angesehen werden.
7. September 2016 15 Jahre 9/11: Die „vergessenen“ Fakten NDS
Die Terroranschläge vom 11. September 2001, für die sich das Kürzel „9/11“ durchgesetzt hat, bleiben für jeden Journalisten und Autoren, der sich kritisch dazu äußert, ein Minenfeld. Auch 15 Jahre danach gilt: Wer Fragen oder Zweifel anmeldet, der wird in der Regel ohne Umschweife oder weitere Debatte zum „Verschwörungstheoretiker“ und damit gleichsam für „verrückt“ erklärt. Die amtliche Sicht auf 9/11 ist zu einem Dogma geworden. – Es folgt eine anregende Analyse von Paul Schreyer, interessant für alle NachDenkSeiten-Leserinnen und Leser und insbesondere für Journalistinnen und Journalisten. Von Paul Schreyer[*].
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
weiterlesen
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„9/11 war kontrollierte Sprengung“ – Physiker, Luftfahrtingenieure und Architekten veröffentlichen kritischen Artikel in führender Physik-Fachzeitschrift
05/09/2016
11. September 2001: Die Zwillingstürme des World Trade Center stehen in Flammen. Copyright: US National Park Service
Mulhouse (Frankreich) – 15 Jahre nach den Ereignissen von 9/11 kommen im Fachjournal „EuroPhysicsNews“ (EPN) – und damit in der Fachpublikation der „European Physical Society“ (EPS), einen Zusammenschluss von 42 europäischen physikalischen Gesellschaften, deren größtes Mitglied die „Deutsche Physikalische Gesellschaft“(DPG) ist – gänzlich unerwartet kritische Stimmen zur offiziellen Einschätzung des Einsturzes der Zwillingstürme des World Trade Centers (WTC) am 11. September 2001 zu Wort. Darin kommen Physiker, Architekten und Luftfahrtingenieure zu dem Schluss, dass die Einstürze das Ergebnis einer „kontrollierten Sprengung“ der Gebäude war.
Titel der aktuellen Ausgabe der „EuroPhysicsNews“, Volume 47, Number 4, July-August 2016 Copyright: EPN, europhysicsnews.org
Selbst den Herausgebern der EPN scheinen die Schlussfolgerungen der Autoren offenbar derart deutlich der offiziellen Lesart zu widersprechen, dass sie vorab folgendes erklären:
„Dieser Beitrag unterscheidet sich teilweise von unseren sonstigen, rein wissenschaftlichen Artikeln, da er auch einige Spekulationen enthält. Dennoch haben wir uns aufgrund der Wichtigkeit des Themas und vor dem Hintergrund, dass dieser Beitrag ausreichend von technischem Interesse ist, zu einer Veröffentlichung im Sinne unserer Leser entschieden. Selbstverständlich unterliegt dieser Beitrag denn auch alleine der Verantwortlichkeit der Autoren.“
In ihrem Artikel mit dem Titel: „15 Years Later: On the Physics of High-Rise Buildung Collapses“ (15 Jahre später – Über die Physik des Zusammensturzes hoher Gebäude“; DOI: 10.1051/epn/2016402) führen die Autoren – Steven Jones, Physikprofessor im Vorruhestand an der Brigham Young University; Robert Korol, Prof. emeritus von der McMaster University; der Luft- und Raumfahrtingenieur Anthony Szamboti und Ted Walter, Architekt und Direktor der Architektenvereinigung „Architects & Engineers for 9/11 Truth“ – die Ergebnisse ihre Analysen des Einsturzes der drei WTC-Gebäude (die sog. „Twin Towers und das WTC-Gebäude 7) in Folge der Ereignisse vom 9/11 aus.
globalcrisis/globalchange NEWS
Stuttgart, 06.09.2016
Dear all,
15 years after the collapse of WTC 1,2,7 the „Journal European Physics News“ (edited by the European Physical Society / EPS) published an article pointing out the controlled demolition of WTC 1,2,7.
http://www.europhysicsnews.org/articles/epn/pdf/2016/04/epn2016474p21.pdf
15 YEARS LATER:
ON THE PHYSICS
OF HIGH-RISE BUILDING
COLLAPSES
By Steven Jones, Robert Korol, Anthony Szamboti, Ted Walter
On September 11, 2001, the world witnessed the total collapse of three large steel-framed high-rises. Since then, scientists and engineers have been working to understand why and how these unprecedented structural failures
occurred. (…)
NDS, 11.02.2016 — http://www.nachdenkseiten.de/?p=31074
„Krieg gegen den Terror“: Was heißt das wirklich?
von Peter Becker *
Nach den Attentaten von Paris am 13. November 2015 sprach Präsident François Hollande von einem kriegerischen Akt und kündigte einen entschiedenen „Kampf gegen den Terror“ an. Dazu gehörte die Fortsetzung der Luftangriffe auf den ISIS in Syrien. Deutschland entschied sich aus Solidarität mit Frankreich für deren Unterstützung. Am 13. Dezember stimmte der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit einer Unterstützung dieses ‚Krieges‘ zu.
Die Reihe der Kritiker an dieser Sorte ‚Anti-Terror-Krieg‘ ist lang. Jürgen Todenhöfer verurteilt ihn als „Terrorzuchtprogramm“. Peter Ustinov sagt: „Terrorismus ist der Krieg der Armen gegen die Reichen … und Krieg ein Terrorismus der Reichen gegen die Armen.“ Für Mike Dörries ist die Autobombe „die Air Force des kleinen Mannes“. Noam Chomsky, Linguistik-Professor am Massachusetts Institute of Technology (MIT), spricht vom Terrorismus als „Waffe der Schwachen“ (in: Media Control, 1997, deutsch 2003). Wenn man aber erwarten würde, dass er sich nur aus semantischer Sicht mit dem Terrorismus beschäftigt, irrt man: Chomsky untersucht in dem Buch intensiv das Entstehen des Terrorismus nach dem Zweiten Weltkrieg und prangert den israelischen „Staatsterrorismus“ an.
Über diesen Begriff ‚Staatsterrorismus‘ sollten wir weiter nachdenken. Alle Terrorismus-Definitionen zeigen, dass der Terror eine Reaktion ist. Wenn man den Abläufen weiter nachspürt, drängt sich die Frage nach Recht und Unrecht auf. Beginnen wir mit Israel:
Wie entstand dieser Staat, wie hat er sich entwickelt, was lernen wir? (…)
* Der Autor ist Rechtsanwalt und Co-Präsident der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA).
Der Islam strebt nach der Weltherrschaft und ist eine Terror-Religion? Das Kopftuch ist ein Symbol der Unterdrückung? Überall zwischen uns leben „Schläfer“? In deutschen Moscheen werden Terroristen akquiriert? Muslime bedrohen „unsere Werte“ und haben bereits qua Religion eine gefährliche Neigung zu Gewalt? Glauben Sie etwas hiervon? Dann sind Sie womöglich Opfer geheimdienstlicher Psychotechniken geworden. Ein Opfer, das nun in einem Weltbild gefangen ist, mit dem es kaum mehr anders vermag als den neokolonialen, kriegerischen Interessen der Mächtigen emotional Folge zu leisten. Konkret also etwa die Mehrzahl der Armen der Welt pauschal als Terroristen und einige der rohstoffreichsten Länder des Planeten als zu zivilisierende Horte der Barbarei wahrzunehmen. Das legen zumindest die Erkenntnisse des Filmemachers Moritz Enders nahe, dessen Dokumentation zur Verstrickung westlicher Geheimdienste in das Attentat auf Johannes Paul II. soeben im ZDF zu sehen war. Jens Wernicke sprach mit ihm.
Weiterlesen: http://www.nachdenkseiten.de/?p=29570
Guten Abend,
obwohl Außenminister Steinmeier bei der gestrigen Aktuellen Stunde im Bundestag die Frage nach der völkerrechtlichen Legitmation schnoddrig zurückwies mit dem Hinweis „Wir sind hier nicht im Seminar“, und sich Regierung und Parlament eine völkerrechtiche Legitimation zurechtgebastelt haben, die UNO seit dem Ende des Kalten Krieges und des vermeintlichen Sieges „der einzigen Weltmacht“ von dieser systematisch untergraben und die UNO-Charta durchweg missachtet wurde (bzgl. absolutem Gewaltverbot gegenüber Staaten, Achtung der territorialen Unversehrtheit, Grundsatz der Gleichberechtigung der Völker), ist die UNO-Charta in Fragen internationaler Konflikte das höchste zu beachtende Recht.
Es folgt die Argumentation zweier Völkerrechtler, ob der Bundeswehreinsatz „gegen den IS in Syrien“ völkerrechtlich legitimiert werden kann. (vollständige Interviews abrufbar unter den angegebenen Links. (S. auch die PM der Soldatenorganisation „Darmstädter Signal“ „das kritische Forum der Staatsbürger in Uniform“ im Anhang).
(1) Jasper Finke (Juniorprofessor für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht. Er lehrt an der Bucerius Law School in Hamburg) im Interview mit der Tagesschau:
http://www.tagesschau.de/inland/interview-finke-101.html
Finke: Die Formulierung „alle nötigen Maßnahmen“ ist eigentlich eine Standardformulierung des Sicherheitsrates, die auch Militäreinsätze der Mitgliedstaaten umfasst. Sie allein entscheidet jedoch nicht über die Reichweite und den konkreten Inhalt der Sicherheitsratsresolution. Soll den Mitgliedstaaten der Einsatz militärischer Gewalt ermöglicht werden, verwendet der Sicherheitsrat regelmäßig Formulierungen, die die Mitgliedstaaten entsprechend autorisieren. Genau diese Formulierung – authorizing all necessary means – hat der Sicherheitsrat vergangenen Freitag jedoch nicht gewählt. Vielmehr hat er die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, unter Beachtung des Völkerrechts alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Diese sprachlichen Unterschiede haben eine große rechtliche Bedeutung. Dementsprechend liegt in der Resolution vom 20. November 2015 kein Mandat für einen Militäreinsatz.
…
Finke: Bei der Anwendung des Merkmals „bewaffneter Angriff“ auf Terroranschläge stellen sich zwei rechtliche Probleme. Das erste betrifft die Intensität der Waffengewalt, damit sie als bewaffneter Angriff qualifiziert werden kann. Und das zweite die Frage, ob sich Staaten gegenüber Nicht-Staaten bzw. Privaten auf das Selbstverteidigungsrecht berufen können.
…
Finke: Völkerrechtlich ist nach wie vor Art. 51 UN-Charta maßgeblich. Denn Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag begründet allenfalls eine Beistandspflicht Deutschlands im Verhältnis zu Frankreich, nicht aber eine eigenständige völkerrechtliche Rechtsgrundlage für einen Militäreinsatz. Dies folgt auch schon aus dem Verweis auf Art. 51 UN-Charta. Das heißt: Maßnahmen im Rahmen von Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag müssen im Einklang mit dem Selbstverteidigungsrecht stehen. Nur dieses kann die völkerrechtliche Grundlage für einen rechtmäßigen Militäreinsatz bilden – oder ein UN-Mandat.
…
(2) Hans-Joachim Heintze (Professor für Völkerrecht an der Ruhr-Universität Bochum) im Interview mit Liane von Billerbeck, Deutschlandradio Kultur, 1.12.2015
…
Heinze: Es ist eine große Errungenschaft im Völkerrecht, dass die Gewaltanwendung zwischen Staaten durch die Charta der Vereinten Nationen verboten wurde. Es gibt nur zwei Ausnahmen, dass Staaten berechtigt sind, Gewalt anzuwenden: Das ist zum einen der klassische Fall der Selbstverteidigung, der Platz greift nach einem bewaffneten Angriff auf einen Staat, und der zweite Fall wäre, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Staaten ermächtigt, Gewalt anzuwenden, weil ein Fall der Gefährdung und schweren Bedrohung der internationalen Sicherheit oder des Völkerrechts vorliegt. In diesen Fällen dürfte man Gewalt anwenden. Eine solche Resolution, die die Bundesrepublik Deutschland oder Frankreich oder die USA ermächtigen würde, in Syrien Gewalt anzuwen den, gibt es allerdings nicht.
von Billerbeck: Nun hatte ja der UN-Sicherheitsrat nach den Anschlägen von Paris, wenn ich mich richtig erinnere, gesagt, man müsse alle Maßnahmen ausschöpfen, um den IS zu stoppen. Wie weit darf man denn gehen, wenn man alle Maßnahmen ausschöpft?
Heinze: Das ist völlig richtig, wir haben eine Resolution des Sicherheitsrates, die die terroristischen Anschläge und die Handlungen des IS als Bedrohung des Weltfriedens bezeichnet, allerdings fehlt die Konsequenz. Bei dieser Resolution handelt es sich nicht um ein rechtsverbindliches Dokument. Ein rechtsverbindliches Dokument liegt nur dann vor, wenn der Sicherheitsrat ausdrücklich Bezug nimmt auf die Charta der Vereinten Nationen und zwar auf das siebte Kapitel.
Diese Resolution, die vorliegt, die ist ein politisches Dokument, verurteilt die schrecklichen Geschehnisse von Tunis, von Paris und von sonstigen Terroranschlägen und ermächtigt die Staaten innerstaatlich alles zu tun, um diese terroristischen Anschläge zu bekämpfen, allerdings berechtigt die Resolution nicht, Gewalt anzuwenden gegen einen souveränen Staat, und Syrien ist nach wie vor ein souveräner Staat, ein Mitglied der Vereinten Nationen und ist dadurch auch durch die Charta der Vereinten Nationen geschützt in seiner territorialen Integrität und in seiner politischen Unabhängigkeit.
…
von Billerbeck: Nun haben Sie ja eingangs gesagt, dass es auch den Fall gibt, nämlich das Recht zur Selbstverteidigung, und genau darauf berufen sich ja die Franzosen, weil sie von den IS-Terroristen bei den Attentaten von Paris angegriffen worden seien, nur eben nicht von einem Staat, auch wenn der IS den Begriff Staat im Namen führt. Die Franzosen haben den europäischen Bündnisfall ausgerufen – wie sehen Sie das als Völkerrechtler? Genügt diese französische Begründung?
Heinze: Das ist etwas problematisch, weil, wenn ich mich auf Selbstverteidigung berufe, muss vorher ein Angriff auf mein Territorium von einem anderen Akteur, also einem anderen Staat, oder einem nicht-staatlichen Akteur wie dem IS – es muss erst ein Angriff erfolgen auf mein Territorium. Das Problem in Frankreich ist, dass die Täter, die diese Anschläge ausgeführt haben, französische beziehungsweise belgische Staatsangehörige waren, und insofern ist schwer zu erkennen, wo jetzt eigentlich die Dimension liegt, dass ein fremder Akteur Frankreich angegriffen hat.
Auch die Frage nach dem Bündnisfall innerhalb der Europäischen Union – ja, das ist festgestellt worden, dass es einen schrecklichen Angriff auf die französische Ordnung gegeben hat, und man ist zusammengekommen und hat beschlossen, ja, Frankreich kann sich verteidigen. Das hängt zusammen mit dem Mechanismus der Europäer, die können so etwas natürlich beschließen, allerdings scheint mir die völkerrechtliche Grundlage dann für militärische Maßnahmen in Syrien nicht gegeben zu sein durch die Entscheidung der Europäischen Union.
…
von Billerbeck: Aber wenn es, wenn ich Sie richtig verstehe, schon bei den Franzosen auf tönernen Füßen steht, diese Begründung, dann muss doch die Begründung, warum die Deutschen mitmachen im Krieg gegen den IS, noch viel wackliger sein. Die deutsche Verfassung verbietet ja bekanntlich Beteiligung an Angriffskriegen, und wir wurden zudem ja auch nicht angegriffen, also Selbstverteidigung scheidet ja noch viel mehr aus. Wie ließe sich denn so ein Mitmachen beim Krieg gegen den IS über Syrien und den Nordirak handfest begründen, was wäre da gedeckt?
Heinze: Na ja, die deutsche Verfassung ist sehr völkerrechtsoffen, Artikel 24 und 25 reden davon, dass Maßnahmen eines kollektiven Sicherheitssystems durch Deutschland mitgetragen werden, eines kollektiven Sicherheitssystems, und man kann natürlich argumentieren, dass die Europäische Union in ihrer militärischen Komponente eben auch ein System kollektiver Sicherheit ist. Über diesen Weg könnte man dann eventuell die Franzosen unterstützen, allerdings bleibt nach wie vor das Problem, dass das dann in einer rechtlichen Grauzone stattfindet, denn der Sicherheitsrat hat niemanden ermächtigt, bewaffnete Gewalt nun anzuwenden gegen Syrien.
…
(3) Urteil des BVerfG von 1994
Für die heutige Verfassungs- und Völkerrechtsrabulistik der Bundesregierung, der sich die große Mehrheit der Abgeordneten angeschlossen hat, ist die sog. „Out-of-Area“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 1994 zentral. Sie ebnete den Weg für Einsätze der Bundeswehr im Ausland jenseits des Verteidigungsauftrags und außerhalb des Nato-Bündnis-Gebietes. Das BVerfG folgt unkritisch dem friedensliebenden Selbstbild der NATO und hat die seit der NATO-Strategie von 1991 erfolgte inhaltliche und räumliche Entgrenzung der Einsatzfelder ignoriert (globale Sicherheitsinteressen, wie die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen – der anderen, nicht die eigenen -, der Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen sowie von Terror- und Sab otageakten).
Die BVerg-Entscheidung wurde auch nicht nach der Nato-Strategie von 1999 revidiert, als die NATO nur noch „die legitimen Sicherheitsinteressen“ anderer Staaten achten wollte und sich die Freiheit nahm, auch ohne UNO-Mandat in Ländern zu intervenieren.
Es folgen Kernzitate aus dem Urteil:
Art. 24 Abs. 2 GG ermächtigt den Bund, sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einzuordnen. Diese Ermächtigung berechtigt den Bund nicht nur zum Eintritt in ein solches System und zur Einwilligung in damit verbundene Beschränkungen seiner Hoheitsrechte. Sie bietet vielmehr auch die verfassungsrechtliche Grundlage für die Übernahme der mit der Zugehörigkeit zu einem solchen System typischerweise verbundenen Aufgaben und damit auch für eine Verwendung der Bundeswehr zu Einsätzen, die im Rahmen und nach den Regeln dieses Systems (hervorh. e.s.) stattfinden. …
Ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit stützt sich regelmäßig auch auf Streitkräfte, die dazu beitragen, den Auftrag des Systems zu erfüllen, und als ultima ratio gegen einen Friedensstörer (sic!, keine kategorie der uno-charta, e.s) eingesetzt werden können. Die Mitgliedstaaten müssen daher grundsätzlich bereit sein, der Sicherheitsorganisation zur Wahrung oder Wiederherstellung des Friedens auch militärische Mittel zur Verfügung zu stellen. …
Die NATO bildet ein Sicherheitssystem, in dem die Mitglieder „ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit … vereinigen“ (Präambel des NATO-Vertrages). […] Die NATO dient der Wahrung des Friedens auch dadurch, daß die Vertragsparteien sich nach Art. 1 des NATO-Vertrages verpflichten, Streitfälle, an denen sie beteiligt sind, mit friedlichen Mitteln zu lösen. Sie zeichnet sich überdies durch die Ausbildung hochdifferenzierter integrierter militärischer Kommandostrukturen und die Aufstellung gemeinsamer Verbände vor herkömmlichen Militärallianzen aus und bewirkt damit nicht zuletzt, daß die Streitkräfte der Mitgliedstaaten in einer Weise miteinander verflochten werden, die die Sicherheit unter ihnen sel bst erhöht. Außerdem begründet Art. 4 des NATO-Vertrages eine Konsultationspflicht für alle Partnerstaaten in Krisenfällen. …
Damit ist die NATO durch ein friedensicherndes Regelwerk und den Aufbau einer Organisation gekennzeichnet, die es zulassen, sie als System gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Art. 24 Abs. 2 GG zu bewerten. […]
Auch die Beteiligung deutscher Streitkräfte an der von NATO und WEU durchgeführten Überwachung des vom Sicherheitsrat mit den Resolutionen Nrn. 713 und 757 beschlossenen Waffen- und Handelsembargos gegen Restjugoslawien in der Adria und an der Überwachung und Durchsetzung des vom Sicherheitsrat verhängten Flugverbots im Luftraum über Bosnien-Herzegowina durch den NATO-AWACS-Verband gemäß den Sicherheitsrats-Resolutionen Nrn. 781 und 816 findet ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 24 Abs. 2 GG in Verbindung mit den Zustimmungsgesetzen zum Beitritt zum Nordatlantikvertrag (BGBl. 1955 II S. 256) und zur Charta der Vereinten Nationen (BGBl. 1973 II S. 430) (a). Die Teilnahme deutscher Streitkräfte an diesen Operationen in integrierten NATO-Verbän den ist durch diese Zustimmungsgesetze gedeckt (b). …
Verfassungsrichter: Limbach, Böckenförde, Klein, Graßhof, Kruis, Kirchhof, Winter, Sommer
(http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv090286.html#Rn076 )
BVerfGE 90, 286 – Out-of-area-Einsätze:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090286.html
Viele Grüße
Elke Schenk
globalcrisis/globalchange NEWS
Syrien-DarmstaedterSignal_PM-Gegen-Syrienkrieg-2015_12_02.pdf
Dokumentierte Rundmail mit Leseempfehlungen
von Willy H. Wahl zu neueren Auswirkungen und Gegenmaßnahmen des IS-Terrors:
Von: G. u. S. Ullmann [mailto:ullmann.alfter]
Gesendet: Donnerstag, 26. November 2015 19:38
An: Willy H. Wahl
Betreff: S. Lobo: „Geheimdienste lesen nicht mal Zeitung“ / C. Rueger: Zum Europaeischen Buendnisfall / C. Schweitzer: „Aus der Spirale der Gewalt aussteigen“
Weitergeleitet
von Siegfried Ullmann
From: Clemens Ronnefeldt
Sent: Thursday, November 26, 2015 4:09 PM
Subject: S. Lobo: „Geheimdienste lesen nicht mal Zeitung“ / C. Rueger: Zum Europaeischen Buendnisfall / C. Schweitzer: „Aus der Spirale der Gewalt aussteigen“
Liebe
Friedensinteressierte,
die
nachfolgende Kolumne von Sascha Lobo in „Spiegel Online“ ragt aus
vielen
aktuellen Beiträgen zum Thema „IS-Terror“ und „Gegenmaßnahmen“ heraus.
Ich
möchte sie wärmstens zur Lektüre empfehlen.
Mit
freundlichen Grüßen
Clemens
Ronnefeldt,
Referent
für Friedensfragen beim deutschen Zweig des Internationalen
Versöhnungsbundes
—————-
Spiegel Online, 25.11.2015
Ausweitung der Überwachung:
Geheimdienste lesen nicht mal Zeitung
Eine Kolumne von Sascha Lobo
Der mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge von Paris hat schon vor
Monaten in einem Interview verraten, wo er ist und was er plant.
Trotzdem wird jetzt wieder mehr Überwachung gefordert. Ein Beispiel
für einen fatalen Trend.
(…) Von allen politischen Entwicklungen der letzten Jahre verstört
mich am meisten die Renaissance der völligen Irrationalität in Politik
und Öffentlichkeit. Man könnte entgegnen, dass Irrationalität schon
immer ein entscheidendes Element der Gesellschaft war und hätte wohl
recht. Aber etwas hat sich verändert, potenziert. Ein Irrationalist
wie Donald Trump etwa – dessen Kommunikation schlicht nichts mehr mit
der Realität zu tun hat – hätte vor zwanzig Jahren nicht als
politisch-mediale Figur existieren können. Dass er heute da ist, hängt
auch mit der netzbasierten Medienöffentlichkeit zusammen und ihrer
großen Empfänglichkeit für die noch beklopptesten Erzählungen.
Die Irrationalität des 21. Jahrhunderts wickelt sich ein ins Gewand
der Vernunft, sie kommt als gefühlte Rationalität daher: als
Scheinrationalität. Und sie geht Hand in Hand mit der medialen
Inszenierung. An der Oberfläche werden ein paar vernunftähnliche
Verzierungen angebracht, irgendwelche Statistiken, Schaubilder oder
Daten. Darunter brodelt eine Mischung aus Ressentiment und halbgarem
Kalkül. Diese Entwicklung scheint überall zu wirken, aber sie lässt
sich im Digitalen am besten beobachten und begreifen. Der Terror von
Paris hat ein europäisches Trauma ausgelöst, und natürlich ist es
richtig, daraus auch politische Konsequenzen zu ziehen. Aber welche?
Die Wahl könnte auf Instrumente fallen, die bewiesenermaßen
funktionieren. Klassische, aber teure, weil personalintensive
Ermittlungsarbeit zum Beispiel. Stattdessen finden im Vordergrund
politische Debatten statt, die auf irrationalen Schlüssen beruhen. Die
Evidenz ist tot, es lebe das medial inszenierte Gefühl der Evidenz.
Eine kurze Rekapitulation hilft das Problem zu verstehen:
wird wiederholt die Flüchtlingsdebatte mit dem Terrorismus verknüpft
verdächtige Islamisten, trotzdem wird die Überwachung der Bevölkerung
intensiviert
trotzdem werden sie als Argument gegen Verschlüsselung missbraucht
(…) Im Februar diesen Jahres gab der Drahtzieher der Pariser
Anschläge, Abdelhamid Abaaoud, ein Interview. Er lachte dabei in die
Kamera, als habe er gerade das Goldene Schwert für den besten
Dschihad-Newcomer gewonnen. Und sprach die folgenden Worte, die das
ganze Überwachungsnarrativ zur Verhinderung von Terroranschlägen ad
absurdum führen, abgedruckt in einem offiziellen IS-Organ:
„Allah wählte mich […] aus, zurück nach Europa zu fahren, um Terror zu
verbreiten unter den Kreuzfahrern, die einen Krieg gegen Muslime
führen. […] Wir verbrachten Monate damit, einen Weg nach Europa zu
finden, und mit Allahs Hilfe hatten wir schließlich Erfolg, nach
Belgien einzureisen. Wir konnten dann Waffen organisieren, einen
sicheren Unterschlupf finden und so unsere Operationen gegen die
Kreuzfahrer organisieren. […] Die Ungläubigen stürmten später unseren
Unterschlupf mit mehr als 150 Soldaten aus Belgien und Frankreich. […]
Die Nachrichtendienste kannten mich, weil ich vorher von ihnen
geschnappt worden war. Nach der Erstürmung konnten sie mich direkt mit
den geplanten Anschlägen in Verbindung bringen. […] All das beweist,
dass Muslime nicht das aufgeblasene Image der Überwachung der
Kreuzfahrer fürchten müssen. Mein Name und mein Bild waren überall in
den Nachrichten, trotzdem konnte ich in ihren Ländern bleiben,
Operationen gegen sie planen und das Land sicher verlassen, wenn es
notwendig wurde.“
Ja, der Planer der Anschläge von Paris hat Monate vorher öffentlich
damit angegeben, wie leicht es ist, den Überwachungsapparat
auszutricksen und vor Ort Anschläge zu planen. Er hat seinen Wohnsitz
Belgien bestätigt und angedeutet, dass ein neuer Anschlag geplant ist.
In einem für jeden zugänglichen Medium des IS.
Die relevanten Daten sind längst da
Wenn also diese Daten offensichtlich nicht ausreichen,
um einen Anschlag zu verhindern – welche Daten um alles in der Welt
hofft man dann per Generalüberwachung zu bekommen? Die rationale
Herangehensweise wäre das Eingeständnis, dass es nicht darum geht,
neue Daten zu bekommen, sondern die längst vorhandenen besser
auszuwerten. Die scheinrationale Herangehensweise aber wird sich
durchsetzen: mehr Überwachung. Mehr Daten. Die Irrationalität dahinter
lautet: Wir finden die Nadel im Heuhaufen nicht, also brauchen wir
mehr Heu. Das hört sich so verstörend an, es könnte auch in Donald
Trumps Wahlprogramm stehen. Es handelt sich aber ernsthaft um die
europäische Strategie gegen den Terror.
Schon werden mit der Begründung der Terrorverhinderung weiter
Grundrechte eingeschränkt von völlig Unbescholtenen, während ganz
offensichtlich Maßnahmen gegen bereits dringend Verdächtige nicht
einmal nach Charlie Hebdo effizient umgesetzt wurden. Es handelt sich
um das Narrativ, mit dem die NSA samt deutscher Schwesterdienste seit
Jahrzehnten immer mächtiger und größer wird. Diesem Narrativ gegen
alle Evidenz zu folgen, das ist Irrationalität in Reinform, vor allem
von den politischen Entscheidern und der medialen Öffentlichkeit, denn
die Dienste selbst haben ja wenigstens einen Macht- und Geldvorteil
davon. Und so hat die Scheinrationalität die Welt fest im Griff, die
medialen Öffentlichkeiten wie die Politik, Überwachung wird
intensiviert, obwohl die relevanten Daten längst da sind. Die
Bevölkerung wird immer intensiver beobachtet, obwohl die allermeisten
Terroristen lange vorher amtsbekannt waren und sogar oft längst
überwacht wurden. Und ich bin sehr optimistisch, dass der
heraufziehende Konflikt zwischen Russland und einem Nato-Staat ähnlich
vernünftig gelöst werden wird.
Die Reaktionen auf den Pariser Terror zeigen, wie tief sich
Scheinrationalität eingebrannt hat in mediale Öffentlichkeit und
Politik.
————–
Die Sorgfaltspflicht zahlreicher Medien bei der Berichterstattung über
die Terror-Morde von Paris am 13.11.2015 wurde erheblich vernachlässigt:
Das millionenfach verbreitete Bild einer angeblichen Attentäterin von Paris zeigt eine
(lebende) Marokkanerin, die bereits 2007 Frankreich verlassen hatte und in Marokko
lebt. Nach einem Streit hatte eine ehemalige Freundin die Ähnlichkeit mit der Attentäterin
von Paris ausgenutzt und das Bild der Marokkanerin an einen französischen Journalisten
verkauft. Dieser übernahm das Foto ungeprüft – woraufhin es weltweit verbreitet wurde.
In einem Interview mit CNN am 23.11.2015 klärte die Frau aus Marokko den „Irrtum“ auf:
http://edition.cnn.com/2015/11/23/africa/paris-female-jihadi-moroccan-woman-photos-sold/
———-
Vorbemerkung von C. Ronnefeldt:
Demnächst werden deutsche Bundeswehrsoldaten in Mali französische Soldaten entlasten,
die dann in Richtung Syrien abgezogen werden können. Dieser Bundeswehr-Einsatz, der
großes Potenzial für ein nächstes Desaster hat, findet vor folgendem Hintergrund statt:
Solidarité: Was der europäische Bündnisfall für Frankreich und die EU bedeutet
von Dr. Carolin Rüger
Zum ersten Mal in der Geschichte der europäischen Integration hat ein
EU-Staat den europäischen Bündnisfall ausgerufen. Frankreich
aktivierte nach den Anschlägen vom 13. November in Paris Artikel 42
Absatz 7 des EU-Vertrags: „Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das
Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen
Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und
Unterstützung.“ (…)
Warum geht Frankreichs Beistandsruf nach Europa?
Die französische Entscheidung ist zunächst einmal vor dem globalen
Hintergrund zu sehen: Eine Aktivierung des NATO-Bündnisfalls wäre von
Russland, auf dessen Hilfe Frankreich in Syrien, aber auch im
UN-Sicherheitsrat baut, unweigerlich als konfrontativer Akt gesehen
worden. Eine Involvierung der NATO könnte sich zudem als Störfaktor
für die Koalition auswirken, die sich gegen den so genannten
Islamischen Staat gebildet hat und aus westlichen, aber auch
arabischen Staaten besteht. Hinzu kommt, dass Frankreich trotz der
Rückkehr in die NATO, die unter dem ehemaligen Präsidenten Nicolas
Sarkozy vollzogen wurde, einer der letzten Rufer nach einer
eigenständigen europäischen Verteidigungsidentität bleibt. „Europe de
la défense“, ein Europa der Verteidigung soll den alten französischen
Traum der „Europe puissance“, einer Weltmacht EU-ropa, befördern und
somit möglicherweise auch der moribunden (todgeweihten, sterbenden,
Anm.: C. Ronnefeldt) Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik wieder Leben einhauchen. (…)
Die Autorin
Dr. Carolin Rüger,
Institut für Politikwissenschaft und Soziologie an der Universität
Würzburg und Mitglied im Rednerdienst Team Europe der Europäischen
Kommission. Die Autorin forscht und lehrt vor allem zur Außenpolitik
der EU. Kürzlich veröffentlichte sie zusammen mit Prof. Dr. Gisela
Müller-Brandeck-Bocquet das Buch „Die Außenpolitik der EU“ (De Gruyter
Oldenbourg 2015).
—————
Dr. Christine Schweitzer hat eine sehr fundierte Analyse geschrieben mit dem Titel:
„Aus der Spirale der Gewalt aussteigen“, die ich zur zur Lektüre wärmstens
empfehlen möchte.
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Clemens Ronnefeldt
Referent für Friedensfragen beim deutschen
Zweig des internationalen Versöhnungsbundes
A.-v.-Humboldt-Weg 8a
85354 Freising
Tel.: 08161-547015
Fax: 08161-547016
Spendenkonto für die Arbeit des
Versöhnungsbund-Friedensreferates:
Kontoinhaber: Versöhnungsbund e.V.
Konto 400 90 672
Sparkasse Minden-Lübbecke
BLZ 490 501 01
Stichwort: Friedensreferat/C. Ronnefeldt
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