Guten Abend zusammen,
seit Monaten kämpfen Gewerkschaften, Schüler- und Studentenorganisationen gegen das von Arbeitsministerin El-Khomri geplante Arbeitsgesetz in Frankreich. Für den 14. Juni (…) rufen sie zu einem landesweiten Aktionstag auf, der auch aus anderen EU-Ländern incl. Deutschland unterstützt wird.
Worum geht es?
Prämisse des Gesetzes ist die neoliberale Ideologie, wonach Unternehmen dann neue Arbeitsplätze schaffen, wenn die Arbeitskräfte billig genug sind. Entsprechend gelten ein aus Unternehmersicht starres Arbeitsrecht, zu kurze Arbeitszeiten und zu starke Gewerkschaften als Gift für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und als Ursache der hohen Arbeitslosigkeit. Leitlinie im neuen Arbeitsgesetzbuch soll sein, die „Erfordernisse eines guten Funktionierens des Unternehmens“ zu gewährleisten. Das Unternehmen und sein betriebswirtschaftliches Profitinteresse wird zum obersten Rechtssubjekt erhoben. Geplant ist im Einzelnen u. a.:
- Flächen- und Branchentarifverträge sollen zurückgedrängt und durch betriebliche Regelungen ersetzt werden.
- Innerbetriebliche Abstimmungen unter der Belegschaft sollen gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeit und mit Gewerkschaften ausgehandelte Regelungen überstimmen können. (Erforderliches Quorum: 30 % Gewerkschaftsmitglieder; d. h. 70 % der Gewerkschaftsmitglieder können überstimmt werden). Was das bedeutet, zeigt der Fall Smart im lothringischen Hambach: Die Arbeitszeit sollte von 35 auf 39 Wochenstunden ohne Lohnausgleich erhöht werden. In einer Abstimmung sprach sich die Belegschaft mehrheitlich dafür aus. Die Gewerkschaft CGT spricht davon, dass die Beschäftigten erpresst worden seien.
- Formal soll die gesetzliche 35-Stunden-Woche erhalten bleiben. Unternehmen soll aber erlaubt werden, die Arbeitszeit auf wöchentlich 48 Stunden und täglich bis auf 12 Stunden auszuweiten. Damit einher geht die Kürzung der Überstundenvergütung.
- Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit / arbeitsfreie Zeit von 11 Stunden pro 24 Stunden soll nicht mehr am Stück gewährt werden, sondern aufgeteilt werden dürfen, wenn sich die „Sozialpartner“ darauf verständigen.
- Bereitschaftszeiten dürfen mit vorgeschriebenen Ruhezeiten verrechnet werden.
- Betriebsbedingte Kündigungen sollen dadurch erleichtert werden, dass der Spielraum der Arbeitsrichter eingeengt wird, damit Entlassungen für die Unternehmen leichter zu begründen sind. Dies soll ihnen die Angst vor der Schaffung neuer Stellen nehmen.
- Darüber hinaus darf ein Unternehmen einen Sozialplan erlassen, ohne in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu sein.
- Per Betriebsvereinbarung darf festgelegt werden, dass ein/e Beschäftigte/r, die / der eine Änderung des Arbeitsvertrags ablehnt, gekündigt werden darf.
- Per Betriebsvereinbarung dürfen Löhne und Überstundenvergütungen gekürzt und Arbeitszeiten geändert werden.
- Kündigungen bei Unternehmensverkäufen sollen erleichtert werden.
- Abschlagszahlungen nach einer Kündigung sollen reduziert werden
- Befristete Arbeitsverträge sollen zugunsten der Unternehmer erleichtert werden.
- Die Dauer des Krankenurlaubs, falls ein naher Angehöriger wg Krankheit oder Behinderung versorgt werden muss, wird nicht mehr gesetzlich garantiert.
- Die bisherigen jährlichen Lohnverhandlungen sollen auf einen Turnus von 3 Jahren verlängert werden können.
- Teilzeitbeschäftigte erhalten eine geringere Überstundenvergütung.
Neben einer Flexibilisierung und internen Abwertung durch Lohnkostensenkung ist das wesentliche Ziel des Gesetzes der Kampf gegen die Gewerkschaften, die sich nicht als Ko-Manager kooptieren lassen. In diese Richtung gehen auch Forderungen der EU-Kommission an Frankreich. In den Memoranda of Understanding mit den Euro-Krisenländern ist die Abschaffung der Flächen- und Branchentarife als eine Bedingung vor Gewährung von Kredtihilfe vorgeschrieben worden.
Der linke Flügel der Sozialisten lehnt das Arbeitsgesetz ab. Daher hat die Regierung es unter Anwendung des $ 49.3 der Verfassung, wonach ein Gesetz ohne Zustimmung des Parlamentes von der Regierung beschlossen werden kann, durchgesetzt. Der Entwurf liegt jetzt im Senat, der voraussichtlich am 23. Juni darüber abstimmt. Der Senat kann die aufgrund der massiven Proteste und wirkungsvollen Aktionen erfolgte partielle Einlenkung der Regierung wieder zurücknehmen. Eine Übersicht über die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes auf Französisch bietet die Seite http://loitravail.lol/
Text zusammengestellt aus folgenden Quellen:
(vgl. http://www.attac.de/uploads/media/flyer_Frankreich_SiG_7_juni_2016.pdf – http://www.heise.de/tp/artikel/47/47717/1.html – http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/frankreich-will-sein-starres-arbeitsrecht-lockern-14143858.html – http://loitravail.lol/ – https://www.change.org/p/loi-travail-non-merci-myriamelkhomri-loitravailnonmerci )
Marie-Dominique Vernhes vom Attac-Rundbrief „Sand im Getriebe“ weist auf diverse Aktivitäten gegen das Gesetz hin, z. B. ein gemeinsames Kommunique von 7 Organisationen sowie eine Demonstration von 30.000 Menschen in LeHavre (bei 170.000 Einwohnern). Wer Französisch versteht, erhält einen guten Eindruck auch von der internationalen Unterstützung unter
http://www.fakirpresse.info/solidarite-avec-les-travailleurs-francais-ken-loach
Für die Aktionstage am 14. Juni und 23. Juni (Tag der geplanten Abstimmung im Senat) haben die Gewerkschafts-, Schüler- und Studentenorganisationen *CGT*Confédération générale du travail – *FO*Force Ouvrière –
*FSU*Fédération Syndicale Unitaire – *Solidaires*Union syndicale
Solidaires – *UNEF*Union Nationales des Etudiants de France – *UNL*Union
Nationale Lycéenne – *FIDL *Fédération Indépendante et Démocratique Lycéenne ein gemeinsames Kommunique veröffentlicht. Es folgt ein Auszug daraus; der vollständige Text im Anhang.
Gemeinsames Kommuniqué der Gewerkschaften
CGT, FO, FSU, Solidaires, UNEF, UNL und FIDL (1)
*Alles bröckelt, aber nichts bewegt sich !*
Paris, der 8. Juni 2016 – Die gewerkschaftlichen Organisationen, die
sich im Kampf gegen das Arbeitsgesetz befinden, bekräftigen
nachdrücklich ihre Entschlossenheit, sich für die Interessen aller
jetzigen und zukünftigen Lohnabhängigen einzusetzen. Sie verfolgen mit
großer Aufmerksamkeit die Entwicklung der gewerkschaftlichen
Organisationen, die sich an den Aktionen nicht beteiligen, die aber ihre
Missbilligung über das Gesetzesvorhaben zum Ausdruck bringen.
Die Gewerkschafts- und Jugendorganisationen sind sich ihrer
Verantwortung bewusst und appellieren nochmals an die Regierung und die
Abgeordneten, dass sie ihre Pflichten erfüllen, was den Schutz der
Arbeitnehmer betrifft. Sie weisen darauf hin, dass dieser Gesetzestext
nicht akzeptabel ist vor allem hinsichtlich
– der Umkehrung der Hierarchie der Normen,
– derVereinbarungen über berufliche Weiterentwicklung und den Erhalt der
Arbeitsplätze,
– der Lockerung der betriebsbedingten Kündigungen,
– der neuen Regelungen für die Mitarbeiterabstimmungen und die
Arbeitsmedizin,
alles Faktoren, die die Arbeitnehmerrechte zerstören und das Prekariat
fördern.
Daher sind sie der Auffassung, dass es füreine Regierung, die den
sozialen Dialog befürwortet, unverständlich und inakzeptabel ist, dass
der Präsident der Republik immer noch nicht auf das Schreiben der sieben
Organisationen reagiert hat, die darum bitten, von ihm empfangen zu
werden, um ihre Vorschläge zu unterbreiten.
…
Viele Grüße
Elke Schenk
globalcrisis/globalchange NEWS
Kommuniqué-Gewerkschaften-gegen-Arbeitsgesetz2016 06.pdf
Attac-Wiss Beirat-Arbeitsgesetz-dt-2016_06.pdf
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