
Die Sezession der Krim
Neues Deutschland / 14. u. 24. März 2014
Nie war die Beschwörung des Völkerrechts so laut und unisono wie jetzt beim Abschied der Krim von der Ukraine und ihrem Weg nach Russland. Wir haben dieses Rechtsbewusstsein bei der Bombardierung Jugoslawiens im Frühjahr 1999, beim Überfall auf Irak im Mai 2003 oder beim Krieg gegen Libyen im März 2011 stark vermisst. Alles schwere Völkerrechtsverbrechen, ob unter Umgehung der UNO oder unter Missbrauch der Resolutionen des UN-Sicherheitsrats. Gewiss, die einseitige Lostrennung der Krim von der Ukraine ist mit dem geltenden Völkerrecht nicht zu vereinbaren. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker geht nicht so weit, dass es das ebenfalls garantierte Recht auf territoriale Integrität (Art. 2 Ziffer 7 UN-Charta) auch dann durchbrechen könnte, wenn es sich nicht um koloniale Abhängigkeit und rassistische Unterdrückung wie in den Befreiungskämpfen der 70er Jahre handelt…
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Internationales Völkerrecht – eine juristische Sicht auf die Krim und den Donbass

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