Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/1158174/EU-6-028-26.pdf
Deutscher Bundestag –
Fachbereich EU 6
Die Militäroperationen Epic Fury and Roaring Lion der USA und Israels im Lichte des Völkerrechts
Die jüngste Eskalation in dem Konflikt zwischen Iran, Israel und den USA begann am Morgen
des 28. Februar 2026. Israel und die USA griffen in den Operationen „Roaring Lion“ und „Epic
Fury“1 Ziele in zahlreichen iranischen Städten an. Im Fokus standen israelischen Angaben zufolge
militärische Ziele wie Raketenabschussvorrichtungen und die Eliminierung der iranischen Führung.2 In den ersten Tagen nach Kriegsbeginn meldeten die USA nahezu 2.000 Angriffe auf Ziele im Iran, während Israel von über 1.500 Einsätzen sprach.3
Im Folgenden wird auf die Frage eingegangen, wie die amerikanischen und israelischen Angriffe
im Lichte des ius ad bellum zu bewerten sind.4 Dies regelt die Ausnahmetatbestände vom grundsätzlichen Gewaltverbot, unter denen Staaten in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu bewaffneter militärischer Gewalt greifen dürfen. (…)
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