Gaza: Internationaler Gerichtshof bestätigt Verdacht gegen Israel auf Genozid


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Gaza: Internationaler Gerichtshof bestätigt Verdacht gegen Israel auf Genozid

Tarek Baé

26.01.2024

6–7 Minuten


Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat dem Antrag Südafrikas zugestimmt und seinen Beschluss verkündet:

  • Der IGH habe Zuständigkeit, Israels Verteidigung wurde zurückgewiesen
  • Der Verdacht, Israel begehe einen Genozid/Völkermord, wurde bestätigt. Israels Verbrechen in Gaza, fielen „unter die Genozid-Konvention“
  • Palästinenser seien „eine zu schützende Gruppe unter der Genozid-Konvention“
  • Israels Führung habe die Absicht durch „entmenschlichende Äußerungen“ selbst ausgesprochen
  • Der Notwendigkeit des Eilantrags wird zugestimmt. Israel soll nun: Humanitäre Hilfe für Gaza zulassen und es sollen „Maßnahmen ergriffen werden, um den Völkermord im Gazastreifen zu verhindern und zu bestrafen“



Jetzt wird sich zeigen, ob Israel und seine Verbündeten, primär die USA und unsere Bundesregierung, eine regelorientierte Weltordnung achten.

Warum das Gericht keine sofortige Waffenruhe angeordnet hat? Das bleibt der Hauptkritikpunkt. Das Gericht nahm in seiner Verkündung aber vorweg, dass es nur Maßnahmen anordnen könnte, in deren Zuständigkeit das Gericht fallen würde. Eine Waffenruhe kann das Gericht nicht erzwingen und auch nicht konkret erzwingen lassen.

Der Internationale Gerichtshof ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen. Es hat selbst – wie die UN – keine Macht, seine Urteile zu erzwingen. Es kann aber den UN-Sicherheitsrat zwingen, sich mit dem Urteil zu befassen. Im Sicherheitsrat nutzten die USA bislang ihr Veto-Recht um eine Waffenruhe zu verhindern. Theoretisch können sie das auch jetzt wieder tun. Diesmal aber würde das bedeuten, sich gegen das höchste Gericht zu stellen. Das wäre ein extremer Imageschaden. Denn die Welt schaut zu.

War das nun das endgültige Urteil? Nein. Das war der Beschluss, der das endgültige Urteil vorwegnimmt. Konkret heißt das: Südafrikas Antrag verlangte einerseits die Verurteilung Israels, einen Genozid in Gaza zu begehen, und andererseits rasche notwendige Eingriffe anzuordnen, um genozidale Handlungen zu unterbinden. Das Gericht beschäftigte sich zunächst nur mit dem Eilantrag. Der Beschluss ist also als eine einstweilige Verfügung zu verstehen. Die Hauptfrage, Genozid oder nicht, wird wahrscheinlich noch über Jahre hinweg vor Gericht ausgetragen. (…)

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