Seniora.org – Internationaler Gerichtshof – Südafrika gegen Israel, Anhörungen zu vorläufigen Maßnahmen
Willy Wahl
49–59 Minuten
13. Januar 2024
Internationaler Gerichtshof
Rechtssache betreffend die Anwendung des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen – Südafrika gegen Israel.
Anhörungen zu vorläufigen Maßnahmen
11. Januar 2024
(Red.) Diese rechtliche Argumentation ist unumstösslich. Der Sachverhalt ist eindringlich zusammengefasst und die rechtliche Einordnung (für das anstehende Verfahren über vorläufige Massnahmen) ist zwingend. Die vorhersehbaren Ausreden dürften von Rechts wegen nicht verfangen. Wie Garland Nixon https://www.youtube.com/watch?v=6GL0-DBNBEU&t=1s anschaulich erklärt hat: Wenn ein Einbrecher in mein Haus eindringt, meine Kinder verschleppt und meine Frau drangsaliert, und ich den gewaltsam vertreiben muss, kann sich der Einbrecher ja wohl nicht auf ein „Recht zur Selbstverteidigung“ berufen. Prof. Vaughan Lowe bringt es so auf den Punkt: Eine Besatzungsmacht kann sich nicht auf das Recht zur Selbstverteidigung gemäß Art. 51 UN Charta berufen. Die völkermörderischen Taten und die Absicht dazu sind nachgewiesen und rechtlich zutreffend eingeordnet. Zukünftige Generationen von Deutschen werden ihre Vorfahren fragen: Ihr habt das doch gewusst – warum habt Ihr nichts getan dagegen?(am)
Am 29. Dezember 2023 hat Südafrika einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof [„IGH“] eingereicht, in dem es um behauptete Verstöße Israels gegen seine Verpflichtungen aus der Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes [„Völkermordkonvention“] geht. (…)
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