globalcrisis/globalchange NEWS
13.10.2016
Guten Tag,
das BVerfG hat heute die Eilanträge gegen eine vorläufige Anwendung von CETA abgelehnt. In der Begründung werden einige Auflagen formuliert, unter denen die Bundesregierung dem CETA zustimmen darf. In der Datei im Anhang finden Sie
a) Auszüge aus der Entscheidung des BVerfGs
b) Auszüge aus den EU-Verträgen, die von der Entscheidung tangiert sind
c) einen Kommentar von meiner Seite dazu, ob diese BVerfG-Entscheidung die Bedenken der Kläger entkräften kann und die Kernpunkte der Kritik am CETA tangiert.
Viele Grüße
Elke Schenk